Unterstützung und Beratung, Kinderschutz und Vermittlung von Hilfen
Unterstützungsangebot des ASD in Hamburg
Angebot
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere eine Beratung und auch Hilfen schon vor der Geburt an. Hierbei werden die werdenden Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt informiert. Neben ambulanten Unterstützungsmaßnahmen gibt es auch die Möglichkeit einer stationären Aufnahme in einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung. Außerdem können die Hilfesuchenden in geeignete Angebote der Suchtberatung und Behandlung weitervermittelt werden.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Leistungen
- Beratung für gewählte Zielgruppe(n), Vermittlung
Zielgruppe
- geschlechterübergreifend
- bis 3 Jahre, bis 14 Jahre, 15 - 18 Jahre, 18 - 26 Jahre, Erwachsene, ältere Menschen
- Angehörige, vor der Geburt
Sonstiges
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift der Eltern bzw. der Volljährigen. Sie finden sie im Behördenfinder Hamburg bzw. telefonisch über das Bürgertelefon im HamburgService Tel. 040-115.
Kinder und Jugendliche können ohne unmittelbare Kenntnis des Personensorgeberechtigten Kontakt zum ASD aufnehmen und beraten werden, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde (§ 8(3) SGB VIII).
Für Beratung und Unterstützung entstehen keine Kosten. Diese entstehen nur bei Vermittlung in stationäre Wohn-Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung.
Kinder und Jugendliche können ohne unmittelbare Kenntnis des Personensorgeberechtigten Kontakt zum ASD aufnehmen und beraten werden, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde (§ 8(3) SGB VIII).
Für Beratung und Unterstützung entstehen keine Kosten. Diese entstehen nur bei Vermittlung in stationäre Wohn-Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung.
Kosten
Keine
Allgemeiner Sozialer Dienst Billstedt Ost/Mümmelmannsberg
Gesetzliche Dienstleistungen nach SGB VIII
Kontakt
-
Öjendorfer Weg 9
22111 Hamburg -
(040) 42854-7544
-
E-Mail senden
Barrierefreiheit
-
Die Einrichtung ist barrierefrei.
Sprache
Träger
Bezirksamt Hamburg Mitte