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Entwicklungseinschätzung und -förderung bei Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern

Interdisziplinäre Frühförderung


Angebot

Nach dem Sozialgesetzbuch IX haben alle Kinder mit einer wesentlichen Behinderung oder Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, von Geburt an bis zur Einschulung Anspruch auf heilpädagogische Leistungen oder eine Komplexleistung.

Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz).

Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich/heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.

Leistungen

  • Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
  • Ergotherapie, Frühförderung, Logopädie, Physiotherapie
  • Begleitung

Zielgruppe

  • geschlechterübergreifend
  • bis 3 Jahre, bis 14 Jahre
  • Familien mit Kindern unter 3 Jahre, nach der Geburt

Kosten

Keine

Werner Otto Institut

Sozialpädiatrisches Zentrum

Kontakt


Barrierefreiheit

  • Die Einrichtung ist barrierefrei.

Sprache


Träger

Werner Otto Institut