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Stabilisierung der Therapieerfolge für ein suchtfreies Leben

Stationäre Nachsorge für Frauen und Mütter mit Kindern


Angebot

Damit der Alltag auch weiterhin ohne ein Suchtmittel gelingen kann, ist eine Begleitung und Unterstützung oft sehr hilfreich. In der oft schwierigen Übergangsphase nach der Suchttherapie werden Frauen und Mütter in der STZ Nachsorge für längere Zeit bei der Tagesstrukturierung und einer abstinenten Bewältigung des Alltags begleitet und individuell unterstützt.
Außerdem bietet die STZ Nachsorge im Rahmen einer Vorsorge Plätze für Mütter an, die sich nach dem Suchtmittelentzug gemeinsam mit ihren Kindern in einem geschützten abstinenten Umfeld auf eine stationäre Suchttherapie vorbereiten möchten.
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
• Rückfallprophylaxe
• Förderung der Achtsamkeit und des Selbstwertgefühls sowie der Liebes- und Genussfähigkeit
• Förderung der Beziehung zwischen Mutter und Kind
• Unterstützung bei Kontakten mit Ärzt*innen, Kinderärzt*innen,
Schuldnerberatungen und Ämtern
• Unterstützung bei der sozialen Integration, beruflichen Orientierung und
der Wohnungssuche
• regelmäßige Einzelgespräche mit der Bezugstherapeutin
• Unterschiedliche Gruppenangebote für Frauen und Mütter sowie für Kinder:
z.B. Therapie- und Müttergruppen, Gruppen zur Entspannung, Kreativität
und Bewegung, Hauswirtschaftsgruppen, weitere themenspezifischen Gruppen
• Paar- und Angehörigengespräche

Leistungen

  • Begleitung
  • Eingliederungshilfe, betreutes Wohnen

Zielgruppe

  • spezifisch für Frauen bzw. Mädchen
  • Erwachsene
  • nach der Geburt

Sonstiges

• Eigenständige Kinderangebote von unseren Erzieherinnen: Einzelspielstunden, Spielgruppe, Kreativangebote, Ausflüge etc.
• Spezifische Angebote für Mütter
• Schutzraum für Frauen

Zur Aufnahme wird ein Vorgespräch geführt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter:
Tel.: 040 / 5300368-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Kosten für die Frauen werden vom überörtlichen Sozialhilfeträger nach SGB XII § 53 übernommen.
Der Aufenthalt der Kinder wird vom überörtlichen Jugendamt SGB VIII §34 finanziert.

Kosten

Keine

STZ Nachsorge für Frauen und Mütter mit Kindern

Neue Kraft für suchtkranke Frauen und Mütter mit Kindern

Kontakt


Barrierefreiheit

  • Die Einrichtung ist NICHT barrierefrei.

Sprache


Träger

Martha Stiftung